Frage & Antwort

Ist KI-Schulung in der Zahnarztpraxis Pflicht? Was Art. 4 EU AI Act konkret verlangt

Stand: 30. August 2026

Kurz gesagt

Ja. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 EU AI Act von jeder Praxis, die KI einsetzt, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ bei allen, die mit KI arbeiten — vom Behandler bis zur ZFA am Empfang. Das gilt auch, wenn die Praxis „nur“ ChatGPT für Anschreiben nutzt.

Eine Zertifikatspflicht gibt es nicht: Verlangt ist nachweisbare KI-Kompetenz, kein bestimmter Kurs.

Was genau steht in Art. 4?

Der EU AI Act unterscheidet zwei Rollen: Anbieter (die ein KI-System entwickeln oder vermarkten) und Betreiber („Deployer“ — die es einsetzen). Eine Zahnarztpraxis, die ChatGPT, ein Ambient-Dokumentations-Tool oder einen Termin-Assistenten nutzt, ist Betreiber.

Art. 4 verpflichtet Anbieter wie Betreiber, „Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Was „ausreichend“ ist, bemisst sich an Vorwissen und Einsatzkontext — in einer Praxis also auch an der Frage, ob Gesundheitsdaten im Spiel sind.

Muss ich die Schulung nachweisen können?

Eine ausdrückliche Nachweis-Pflicht steht nicht im Wortlaut von Art. 4. Praktisch läuft es trotzdem darauf hinaus: Wer gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder im Haftungsfall zeigen muss, dass das Team KI-kompetent ist, kann das nur über Dokumentation — Datum, Inhalte, Teilnehmende. Der ehrliche Merksatz lautet deshalb: Pflicht zu nachweisbarer KI-Kompetenz, nicht „Zertifikatspflicht“.

Wie erfüllt eine Praxis die Pflicht konkret?

Vier Schritte, die zusammen die Betreiber-Pflichten abdecken:

  1. KI-Inventur: auflisten, welche KI-Werkzeuge das Team tatsächlich nutzt — einschließlich privater ChatGPT-Konten.
  2. Schulung mit Dokumentation: eine Schulung, die Grundbegriffe, Risiken (Halluzinationen, Datenschutz) und die Praxis-Regeln abdeckt; Datum und Teilnehmende festhalten.
  3. Menschliche Aufsicht (Art. 26): KI-Ergebnisse werden vor Verwendung geprüft — kein automatisches Versenden, kein ungeprüfter Karteieintrag.
  4. Auffrischung: die Pflicht ist „erfüllt“, nicht „erledigt für immer“ — eine jährliche Auffrischung ist sinnvoll, weil sich Werkzeuge und Aufsichtspraxis weiterbewegen.

Wer in der Praxis muss geschult sein?

Alle, die mit KI arbeiten oder mit KI-Ergebnissen umgehen — nicht nur die Praxisleitung. Wenn die ZFA Recall-Texte mit einem Sprachmodell entwirft oder die Verwaltung KI-gestützte Software bedient, fallen diese Personen unter Art. 4. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht.

Diese Seite ist allgemeine Orientierung aus der Fortbildungs-Praxis, keine Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen (MVZ, Praxis-Kette, Krankenhaus-Anbindung) gehören Datenschutz-Beauftragte oder Fachanwalt ins Boot.