Frage & Antwort
Ist KI-Schulung in der Zahnarztpraxis Pflicht? Was Art. 4 EU AI Act konkret verlangt
Stand: 30. August 2026
Kurz gesagt
Ja. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 EU AI Act von jeder Praxis, die KI einsetzt, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ bei allen, die mit KI arbeiten — vom Behandler bis zur ZFA am Empfang. Das gilt auch, wenn die Praxis „nur“ ChatGPT für Anschreiben nutzt.
Eine Zertifikatspflicht gibt es nicht: Verlangt ist nachweisbare KI-Kompetenz, kein bestimmter Kurs.
Was genau steht in Art. 4?
Der EU AI Act unterscheidet zwei Rollen: Anbieter (die ein KI-System entwickeln oder vermarkten) und Betreiber („Deployer“ — die es einsetzen). Eine Zahnarztpraxis, die ChatGPT, ein Ambient-Dokumentations-Tool oder einen Termin-Assistenten nutzt, ist Betreiber.
Art. 4 verpflichtet Anbieter wie Betreiber, „Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Was „ausreichend“ ist, bemisst sich an Vorwissen und Einsatzkontext — in einer Praxis also auch an der Frage, ob Gesundheitsdaten im Spiel sind.
Muss ich die Schulung nachweisen können?
Eine ausdrückliche Nachweis-Pflicht steht nicht im Wortlaut von Art. 4. Praktisch läuft es trotzdem darauf hinaus: Wer gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder im Haftungsfall zeigen muss, dass das Team KI-kompetent ist, kann das nur über Dokumentation — Datum, Inhalte, Teilnehmende. Der ehrliche Merksatz lautet deshalb: Pflicht zu nachweisbarer KI-Kompetenz, nicht „Zertifikatspflicht“.
Wie erfüllt eine Praxis die Pflicht konkret?
Vier Schritte, die zusammen die Betreiber-Pflichten abdecken:
- KI-Inventur: auflisten, welche KI-Werkzeuge das Team tatsächlich nutzt — einschließlich privater ChatGPT-Konten.
- Schulung mit Dokumentation: eine Schulung, die Grundbegriffe, Risiken (Halluzinationen, Datenschutz) und die Praxis-Regeln abdeckt; Datum und Teilnehmende festhalten.
- Menschliche Aufsicht (Art. 26): KI-Ergebnisse werden vor Verwendung geprüft — kein automatisches Versenden, kein ungeprüfter Karteieintrag.
- Auffrischung: die Pflicht ist „erfüllt“, nicht „erledigt für immer“ — eine jährliche Auffrischung ist sinnvoll, weil sich Werkzeuge und Aufsichtspraxis weiterbewegen.
Wer in der Praxis muss geschult sein?
Alle, die mit KI arbeiten oder mit KI-Ergebnissen umgehen — nicht nur die Praxisleitung. Wenn die ZFA Recall-Texte mit einem Sprachmodell entwirft oder die Verwaltung KI-gestützte Software bedient, fallen diese Personen unter Art. 4. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht.